Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
der Physiotherapiepraxis MuskelTherapie-Studio, Weiherstr. 36, 95448 Bayreuth
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche physiotherapeutischen Leistungen der Physiotherapiepraxis MuskelTherapie-Studio, Weiherstr. 36, 95448 Bayreuth, nachfolgend „Praxis“ genannt.
(2) Die AGB gelten gegenüber gesetzlich und privat versicherten Patientinnen und Patienten sowie Selbstzahlerinnen und Selbstzahlern, soweit für die jeweilige Patientengruppe keine abweichenden gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen gelten.
(3) Bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten gehen die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie die für die Praxis verbindlichen Verträge und Vereinbarungen der gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere die Verträge nach § 125 SGB V, diesen AGB vor.
2. Zustandekommen des Behandlungsvertrages
(1) Der Behandlungsvertrag kommt durch die Vereinbarung eines Behandlungstermins und/oder durch die tatsächliche Aufnahme der Behandlung zustande.
(2) Die Behandlung erfolgt nach den anerkannten fachlichen Standards und im Rahmen der jeweils vorhandenen Qualifikation der behandelnden Person.
(3) Ein bestimmter Behandlungserfolg kann nicht garantiert werden. Die Physiotherapie kann den Heilungs- und Genesungsprozess unterstützen; der konkrete Behandlungserfolg hängt unter anderem von der individuellen Ausgangssituation, der Erkrankung, der Mitarbeit der Patientin bzw. des Patienten und weiteren gesundheitlichen Faktoren ab.
3. Terminvereinbarung
(1) Behandlungen werden grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt.
(2) Vereinbarte Termine sind für beide Seiten verbindlich.
(3) Die Praxis ist berechtigt, Termine organisatorisch zu verändern, wenn dies aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt oder sonstigen nicht von der Praxis zu vertretenden Umständen erforderlich ist. In diesem Fall wird nach Möglichkeit zeitnah ein Ersatztermin angeboten.
4. Absage und Nichterscheinen
(1) Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, soll die Patientin bzw. der Patient den Termin möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, absagen.
(2) Bei nicht rechtzeitiger Absage oder Nichterscheinen kann die Praxis einen Ausfallbetrag verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
(3) Ein Ausfallbetrag wird insbesondere dann nicht verlangt, wenn die Patientin bzw. der Patient nachweist, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Patientin bzw. dem Patienten bleibt außerdem der Nachweis vorbehalten, dass der Termin anderweitig vergeben werden konnte.
(4) Bei unverschuldeter Verhinderung, insbesondere bei plötzlich auftretender Erkrankung oder höherer Gewalt, kann die Praxis im Einzelfall von der Berechnung eines Ausfallbetrages absehen.
(5) Gesetzliche oder vertragliche Besonderheiten bei der Versorgung gesetzlich Versicherter bleiben unberührt.
5. Behandlung und Mitwirkungspflichten
(1) Die Patientin bzw. der Patient verpflichtet sich, für die Behandlung relevante gesundheitliche Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Hierzu gehören insbesondere:
* bestehende Erkrankungen,
* Operationen,
* Verletzungen,
* Schmerzen und Beschwerden,
* relevante Medikamente,
* Allergien und Unverträglichkeiten,
* Schwangerschaft,
* ärztliche Diagnosen und Verordnungen,
* Veränderungen des Gesundheitszustandes während der Behandlung
(2) Die Patientin bzw. der Patient verpflichtet sich, der Praxis relevante Änderungen des Gesundheitszustandes unverzüglich mitzuteilen.
(3) Die Patientin bzw. der Patient soll die im Rahmen der Behandlung empfohlenen Eigenübungen und sonstigen therapeutischen Maßnahmen nach Möglichkeit eigenverantwortlich durchführen.
6. Behandlungsunterlagen und Dokumentation
(1) Die Praxis führt über die Behandlung eine Behandlungsdokumentation.
(2) Die Dokumentation kann in Papierform oder elektronisch erfolgen.
(3) Die Aufbewahrung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
(4) Patientinnen und Patienten haben im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht auf Einsichtnahme in ihre Behandlungsakte und auf Herausgabe von Abschriften.
7. Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich bei gesetzlich Versicherten grundsätzlich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und Verträgen der gesetzlichen Krankenversicherung.
(2) Bei Privatpatientinnen und Privatpatienten sowie Selbstzahlerinnen und Selbstzahlern richtet sich die Vergütung, nach der jeweils vor Behandlungsbeginn vereinbarten bzw. ausgehändigten Preisliste.
(3) Die Erstattung durch eine private Krankenversicherung, Beihilfestelle oder sonstige Kostenträger ist nicht Bestandteil des Behandlungsvertrages zwischen Praxis und Patientin bzw. Patient.
(4) Die Patientin bzw. der Patient trägt das Risiko einer nur teilweisen oder vollständig ausbleibenden Erstattung durch den jeweiligen Kostenträger, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
8. Gesetzliche Zuzahlungen
(1) Bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten können gesetzliche Zuzahlungen nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen anfallen.
(2) Die Zuzahlung ist grundsätzlich innerhalb der von der Praxis mitgeteilten Frist zu entrichten.
(3) Eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung ist der Praxis durch einen gültigen Befreiungsnachweis nachzuweisen.
9. Datenschutz und Schweigepflicht
(1) Die Praxis verarbeitet personenbezogene Daten, insbesondere Gesundheitsdaten, ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus den jeweils aktuellen Datenschutzhinweisen der Praxis.
(3) Die Praxis und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beachten die gesetzlichen Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten.
10. Haftung
(1) Die Praxis haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Für Schäden, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen der Praxis oder ihrer Erfüllungsgehilfen entstehen, gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
(3) Die Praxis haftet nicht für Schäden, die ausschließlich darauf beruhen, dass die Patientin bzw. der Patient relevante gesundheitliche Informationen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitgeteilt hat.
11. Hausordnung und Verhalten in der Praxis
(1) In den Praxisräumen ist auf andere Patientinnen und Patienten sowie auf das Praxispersonal Rücksicht zu nehmen.
(2) Den Anweisungen des Praxispersonals hinsichtlich Sicherheit, Hygiene und Praxisorganisation ist Folge zu leisten.
(3) Die Praxis behält sich vor, Behandlungen bei aggressivem, beleidigendem oder erheblich störendem Verhalten abzubrechen bzw. zukünftige Termine abzulehnen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
12. Minderjährige
Bei minderjährigen Patientinnen und Patienten ist grundsätzlich die Zustimmung der hierzu berechtigten gesetzlichen Vertreter erforderlich, soweit eine solche gesetzlich erforderlich ist.
13. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zugunsten von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Patientinnen und Patienten, bleiben unberührt.
MuskelTherapie-Studio
Christian Kellner
Weiherstr. 36, 95448 Bayreuth
kontakt@muskeltherapie.studio
www.muskeltherapie.studio